TV Sulzfeld


Mitgliedschaft

Hier haben Sie die Möglichkeit dem Verein beizutreten...

Mitglied werden

Wenn Sie dem Turnverein Sulzfeld 1902 e.V. beitreten wollen, so haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Sie sprechen Ihren Übungs- bzw. Abteilungsleiter an und dieser führt alle notwendigen Schritte durch.
  • Sie füllen dieses Online-Formular aus, drucken es aus und senden es unterschrieben an die Kassiererin Beitragswesen des TV Sulzfeld (Beate Krüger, Burgstr. 1, 75056 Sulzfeld).
  • Sie drucken das Blankoformular für den Beitritt aus, und senden es ausgefüllt und unterschrieben an die Kassiererin Beitragswesen des TV Sulzfeld (Beate Krüger, Burgstr. 1, 75056 Sulzfeld).

 

Mitgliedsbeiträge (Stand März 2010)

Zur Zeit gelten folgende jährliche Mitgliedsbeiträge:

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
16,00 Euro
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
22,00 Euro
Erwachsene bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
35,00 Euro
Senioren über 60 Jahre
25,00 Euro
Familienbeitrag (2 Erwachsene + Kinder bis 14 Jahre)
75,00 Euro

Spielgebühr Tennis (Zusatzbeitrag):

aktiv
passiv
Erwachsene
72,00 Euro
26,00 Euro
Familienbeitrag (2 Erw. + Kinder bis 14 Jahre)
124,00 Euro
50,00 Euro
Schüler/Studenten/Azubi/Wehrpflichtige
(18 bis 25 Jahre)
50,00 Euro
18,00 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
30,00 Euro
12,00 Euro
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
50,00 Euro
18,00 Euro

Aufnahmegebühr Tennis:

Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
40,00 Euro
Erwachsene
70,00 Euro
Jedes weitere Mitglied einer Familie
30,00 Euro

Zu leistende Arbeitsstunden Tennis
(bei nicht geleisteten Stunden ist der Betrag in Geld zu bezahlen):
Jugendliche ab 16 Jahre
5 Std. á 12,50 Euro
Frauen ab 18 Jahren
5 Std. á 12,50 Euro
Männer ab 18 Jahren
10 Std. á 12,50 Euro

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Schluß des Kalenderjahres möglich. Sie ist bis spätestens vier Wochen vorher schriftlich beim Vorstand bzw. Kassier der Mitgliedsbeiträge einzureichen. Beim Wechsel des Wohnortes können hiervon Abweichungen gemacht werden.